Unfallschutz mit garantierter Beitragsrückzahlung – die clevere Alternative

UnfallAktiv Clever bietet umfangreichen Versicherungsschutz und sicheren Kapitalaufbau zugleich. Denn zum beziehungsweise ab Ende der Laufzeit bekommen Sie Ihre eingezahlten Beiträge (ohne Versicherungsteuer und Ratenzuschlag, aber mit Überschussanteilen) garantiert zurück – auch wenn Sie Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen mussten. Häufigkeit und Höhe der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen spielen dabei keine Rolle.

Der Unfallschutz mit sicherem Kapitalaufbau:

  • Unfallleistungen, wie zum Beispiel Invalidität und Unfall-Rente weltweit rund um die Uhr
  • Optimale Ergänzung zu Ihrer Vorsorge
  • Vorsorge auch für Ihre Kinder, Enkel und Patenkinder
  • Garantierte Auszahlung Ihrer Beiträge bei beziehungsweise ab Vertragsablauf
  • Auszahlung wahlweise als Ratenzahlung über vier Jahre oder einmalige Kapitalzahlung

Einmalbeitrag – einmal zahlen, sofort rundum gesichert

Sie wollen lieber einmal bezahlen und vollen Versicherungsschutz genießen – statt monatliche Beitragszahlungen zu leisten? Das ist möglich: Wenn Sie zum Beispiel eine Ablaufleistung aus einem Bausparvertrag erhalten, können Sie mit einer Einmalzahlung

  • alle Fälligkeiten Ihres Unfallschutzes abdecken
  • die garantierte Rückzahlung eines höheren Betrags als den Ihres Einmalbeitrags erwarten
  • laufende Zahlungsverpflichtungen vermeiden
  • Ratenzahlungszuschläge ausschließen

Versorgungsgarantie für Erwachsene bei unfallbedingter Invalidität

  • Ab 50 % Invalidität zahlt ERGO Ihre Beiträge bis zum Ende der vereinbarten Zahlungsdauer
  • Unfallschutz, Rückzahlungsanspruch und Gewinnbeteiligung bleiben auch bei der Zahlung bestehen beziehungsweise entwickeln sich weiter
  • Bei Zahlung über einen Einmalbeitrag wird das nicht verbrauchte Guthaben zusätzlich erstattet
  • Gilt bei Vertragsabschluss zwischen dem 14. und 54. Lebensjahr

Versorgungsgarantie für Kinder

  • Bei Tod des versicherten Versorgers läuft der vereinbarte Unfallschutz des Kindes beitragsfrei unverändert weiter
  • Wenn der Vertrag länger als zwei Jahre besteht, übernehmen wir zusätzliche die Beitragszahlungen
  • Unfallschutz, Rückzahlungsanspruch und Überschussbeteiligung bleiben damit auch bei Beitragszahlung durch uns für Sie bestehen beziehungsweise entwickeln sich weiter
  • Bei Zahlung eines Einmalbeitrags wird das nicht verbrauchte Guthaben zusätzlich erstattet
  • Gilt bei Vertragsabschluss bis zum 13. Lebensjahr